Die Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern ist ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Besonderheiten im Arbeitsrecht für Betriebsräte machen eine Spezialisierung in diesem Bereich notwendig.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der
Arbeitnehmer im Betrieb und setzt diese gegenüber dem Arbeitgeber durch. Die betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte ermöglichen dem Betriebsrat bei dem betrieblichen Arbeitsalltag mitzubestimmen, insbesondere durch den Abschluss von
Betriebsvereinbarungen.
Die wesentlichen Aufgaben des Betriebsrates finden sich in § 80 BetrVG wieder:
Die Aufgaben des Betriebsrates sind vielfältig und unterliegen speziellen Regelungen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Betriebsrats, damit dieser seine Aufgaben effektiv wahrnehmen kann. Arbeitsrecht für Betriebsräte bedeutet: Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen und durchzusetzen, um die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll zu vertreten.
Arbeitsrecht für Betriebsräte – Mit diesen Rechten ist der Betriebsrat ausgestattet:
Damit die Betriebsratsmitglieder ungestört ihrer Arbeit nachgehen können, stattet sie das Betriebsverfassungsgesetz mit besonderen Rechten aus. Neben der
Arbeitsbefreiung
(§ 37 Abs. 2 BetrVG) spielt insbesondere der
Sonderkündigungsschutz eine besondere Rolle. Demnach können Betriebsratsmitglieder nicht ordentlich gekündigt werden. Die Ausnahme: Der Betrieb oder die Betriebsabteilung wird stillgelegt (§ 15 Abs. 4 und 5 KSchG). Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn der Betriebsrat zustimmt oder das Arbeitsgericht dessen Zustimmung ersetzt (§ 103 Abs. 1 und 2 BetrVG).
Arbeitgeber und Betriebsräte sollten in der Regel vertrauensvoll zusammenarbeiten. Allerdings kommt es im betrieblichen Alltag zu Konfliktsituationen zwischen beiden Betriebsparteien, welche sich bei oft gegensätzlichen Interessen nicht vermeiden lassen. Arbeitsrecht für Betriebsräte bedeutet aber: Mitbestimmungsrechte effektiv durchzusetzen.
Als professioneller Rechtsbeistand bietet Advofidus Ihnen:
Bei der verantwortungsvollen Aufgabe, Arbeitsrecht für Betriebsräte umzusetzen, möchte ich Sie mit meiner persönlichen Expertise und einem Höchstmaß an Engagement unterstützen. Gemeinsam klären wir Ihre individualarbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen rund um die betriebliche Mitbestimmung und setzen die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll durch.
Beratend und vertretend unterstütze ich den Betriebsrat und die Betriebsratsmitglieder:
Gerne können wir einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren. Als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht sorge ich dafür, dass die Rechte des Betriebsrats und seiner Betriebsratsmitglieder gewahrt und durchgesetzt werden. Sollten Sie noch Fragen zu dem Bereich Arbeitsrecht für Betriebsräte oder dem Portfolio von Advofidus haben, dann kontaktieren Sie mich gerne. Sie erwartet eine transparente Beratung auf Augenhöhe.
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