In meinem Ratgeber finden Sie schnelle Antworten auf Ihre Fragen im Arbeitsrecht.
Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Im Wiederholungsfall kann der Verstoß zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Arbeitnehmer sollten deshalb prüfen, ob die Abmahnung wirksam ist.
Bei der Kündigung ist zwischen der Eigenkündigung des Arbeitnehmers und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber zu unterscheiden. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Auch die Kündigungs-fristen müssen eingehalten werden. Kündigt der Arbeitgeber und findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, muss ein wirksamer Kündigungsgrund vorliegen.