Kündigung Schwangerschaft

Kündigung Schwangerschaft


Die Schwangerschaft ist eine besonders sensible Phase im Leben einer Frau. Neben den vielen emotionalen und körperlichen Veränderungen kommt oft auch die Frage nach dem Arbeitsplatz und dem Kündigungsschutz auf. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Kündigung und Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.

Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere


In Deutschland genießen schwangere Arbeitnehmerinnen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Schwangerschaft und erstreckt sich bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Das bedeutet, dass eine Kündigung in diesem Zeitraum nur unter bestimmten Voraussetzungen und in Ausnahmefällen möglich ist.


Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Schwangerschaft und Mutterschaft nicht nur auf gesetzlicher Ebene, sondern auch gemäß dem Grundgesetz einen besonderen Schutz genießen. Dies unterstreicht die gesellschaftliche Bedeutung und den hohen Stellenwert, den die Rechte und Bedürfnisse von schwangeren Frauen und Müttern in Deutschland haben.


Die Bestimmungen im Mutterschutzgesetz verfolgen in erster Linie mehrere bedeutsame Ziele:



  • Die wirtschaftliche Sicherheit der werdenden Mutter muss gewährleistet werden 
  • Werdende Mütter sollen vor emotionalem Stress oder dem Druck einer Kündigung geschützt werden
  • Ihre Erholung nach der Entbindung muss gefördert werden
  • Der Aufbau einer engen Mutter-Kind-Beziehung in den ersten Wochen nach der Geburt soll unterstützt werden


Hinweis: Zur finanziellen Sicherheit während der Mutterschutzfrist erhält die Mutter Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse und einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Während einem Beschäftigungsverbot wird Mutterschutzlohn geleistet.

Kündigung in der Schwangerschaft: Ausnahmen und Sonderregelungen


Trotz des grundsätzlichen Kündigungsverbots während der Schwangerschaft gibt es Ausnahmen. Wenn beispielsweise die Schwangere
schwerwiegende Verfehlungen am Arbeitsplatz begeht oder das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann eine Kündigung in Erwägung gezogen werden. Doch selbst in diesen Fällen sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen.


Weitere Gründe für eine Kündigung in der Schwangerschaft könnten beispielsweise sein:

  • Die Insolvenz des Unternehmens
  • Die teilweise Stilllegung des Betriebs
  • Das Vorliegen einer schwerwiegenden Pflichtverletzung 


In solchen Fällen ist es erforderlich, dass Ihr Arbeitgeber einen
schriftlichen Antrag bei der zuständigen Aufsichtsbehörde stellt. Erst nach Erteilung der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde darf Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung ungültig.

Rechte und Pflichten von schwangeren Arbeitnehmerinnen


Allerdings haben schwangere Arbeitnehmerinnen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Sie sollen ihren Arbeitgeber rechtzeitig über die Schwangerschaft informieren, damit dieser die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Dies dient nicht nur dem Schutz der werdenden Mutter, sondern auch dem des ungeborenen Kindes.


Um den Schutz während Ihrer Schwangerschaft zu gewährleisten, ist es daher entscheidend, dass die schwangere Arbeitnehmerin Ihren Arbeitgeber über Ihre Situation informiert. Nach § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sollen schwangere Angestellte den Arbeitgeber unverzüglich nach Feststellung ihrer Schwangerschaft darüber in Kenntnis setzen. Zusätzlich soll sie Ihrem Arbeitgeber auch den errechneten Geburtstermin mitteilen. Dieser Termin bildet die Grundlage für die Berechnung der Schutzfrist, die als Mutterschutz bekannt ist. Diese Schutzfrist erstreckt sich in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem errechneten Geburtstermin, um ein Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt sicherzustellen.


Wichtig zu wissen ist, dass der Kündigungsschutz für Schwangere bereits 280 Tage vor dem errechneten Geburtstermin beginnt, um die Rechte werdender Mütter zu schützen.


In der Schwangerschaft selbst kündigen


Im Gegensatz dazu hat eine Schwangere das Recht, während ihrer Schwangerschaft zu kündigen, ohne die Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes zu berücksichtigen. Ihre Kündigung ist rechtens, selbst wenn der Arbeitgeber beispielsweise seine Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde verletzt hat. Dies hat das Bundesarbeitsgerichts bereits am 19. August 1982 geurteilt (Aktenzeichen: 2 AZR 116/81).


Was ist im Falle einer Kündigung in der Schwangerschaft zu tun?

Sollte es zu einer Kündigung während der Schwangerschaft oder der Mutterschutzfrist kommen und Sie zweifeln an der Rechtmäßigkeit, sollten Sie sich unverzüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Er kennt sich im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer genauestens aus und kann prüfen, ob die Kündigung den gesetzlichen Bestimmungen standhält. Anschließend werden unmittelbar rechtliche Schritte eingeleitet.


Die Einhaltung der Klagefrist ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung Klage erhoben werden. Geschieht dies nicht, gilt die Kündigung des Arbeitgebers von Anfang an als wirksam. Da vorliegend die Kündigung der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichts erst von der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer ab.


Die Klage vor dem Arbeitsgericht können Sie selbst erheben, indem Sie die unterschriebene Klage per Post an das zuständige Arbeitsgericht senden oder die Hilfe der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts nutzen. Bestenfalls gehen Sie mit anwaltlicher Unterstützung gegen eine drohende oder ausgesprochene Kündigung vor.


Es ist ratsam, die
zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten, wenn Sie Zweifel daran haben, ob diese vom Arbeitgeber eingeschaltet wurde. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigt, haben Sie die Option, gegen diese Zustimmung vorzugehen, indem Sie Widerspruch einlegen.


Wichtig zu beachten:
Das Widerspruchsverfahren ist unabhängig von der Klage vor dem Arbeitsgericht. Das Vorgehen gegen die behördliche Zustimmung allein reicht nicht aus, um den Bestandsschutz für Ihr Arbeitsverhältnis zu gewährleisten. Daher ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht unerlässlich.

Ihr Recht auf Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Die Schwangerschaft ist eine Zeit der Vorfreude und Veränderung. Der Kündigungsschutz während dieser Phase soll werdenden Müttern die notwendige Sicherheit bieten. Es ist immens wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und im Falle einer Kündigung des Arbeitsvertrages  kompetente rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. So kann die Schwangerschaft entspannt und sorgenfrei genossen werden.

Sie haben noch Fragen zu einer Kündigung während der Schwangerschaft? Kontaktieren Sie mich gerne – ich stehe Ihnen mit viel Feingefühl, Rat und Tat auf Augenhöhe zur Seite. 

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