Arbeitsrecht für Betriebsräte und Personalräte

Arbeitsrecht für Betriebsräte


Die Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern ist ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Besonderheiten im Arbeitsrecht für Betriebsräte machen eine Spezialisierung in diesem Bereich notwendig.


Der Betriebsrat vertritt die Interessen der
Arbeitnehmer im Betrieb und setzt diese gegenüber dem Arbeitgeber durch. Die betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte ermöglichen dem Betriebsrat bei dem betrieblichen Arbeitsalltag mitzubestimmen, insbesondere durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen.


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Arbeitsrecht Betriebsrat – Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?


Die wesentlichen Aufgaben des Betriebsrates finden sich in § 80 BetrVG wieder: 


  • Überwachungsaufgaben: Die Prüfung der Einhaltung und Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Unfallverhütungsvorschriften.


  • Schutzaufgaben: Der Betriebsrat unterstützt bei der Eingliederung von schwerbehinderten Arbeitnehmern und sonstigen schutzbedürftigen Personen. Er setzt auch Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer durch und fördert die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb.


  • Gestaltungsaufgaben: Der Betriebsrat beantragt beim Arbeitgeber Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen. Er nimmt auch Anregungen von Arbeitnehmern und der JAV entgegen und verhandelt diese mit dem Arbeitgeber.


  • Förderungsmaßnahmen: Hierunter fallen die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der JAV sowie die Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb.


Mit welchen Rechten ist der Betriebsrat ausgestattet?


Die Aufgaben des Betriebsrates sind vielfältig und unterliegen speziellen Regelungen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Betriebsrats, damit dieser seine Aufgaben effektiv wahrnehmen kann. Arbeitsrecht für Betriebsräte bedeutet: Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen und durchzusetzen, um die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll zu vertreten.


Arbeitsrecht für Betriebsräte – Mit diesen Rechten ist der Betriebsrat ausgestattet: 


  • Mitbestimmungsrechte: Die stärkste Form der Beteiligung ist die Mitbestimmung. Wenn das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gilt, kann der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Betriebsrates keine Entscheidungen fällen. Diese sind ansonsten unwirksam. Bei bestimmten personellen Einzelmaßnahmen muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Der Betriebsrat hat gegebenenfalls ein Zustimmungsverweigerungsrecht. Das Herzstück im Arbeitsrecht für Betriebsräte ist die echte Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Bei Uneinigkeit entscheidet die Einigungsstelle.


  • Mitwirkungsrechte: Diese verpflichten den Arbeitgeber dazu, den Betriebsrat anzuhören oder sich mit ihm zu beraten. Der Betriebsrat kann die Entscheidung des Arbeitgebers allerdings nicht verhindern. Zwar ist der Betriebsrat beispielsweise vor dem Ausspruch einer Kündigung anzuhören, allerdings hindert ein Widerspruch des Betriebsrates den Arbeitgeber nicht am Ausspruch der Kündigung.


  • Informationsrechte: Dies ist die schwächste Form der Beteiligungsrechte im Arbeitsrecht für Betriebsräte. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat lediglich rechtzeitig und umfassend über alle seinen Aufgabenbereich berührenden Angelegenheiten unterrichten.


Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder


Damit die Betriebsratsmitglieder ungestört ihrer Arbeit nachgehen können, stattet sie das Betriebsverfassungsgesetz mit besonderen Rechten aus. Neben der Arbeitsbefreiung (§ 37 Abs. 2 BetrVG) spielt insbesondere der Sonderkündigungsschutz eine besondere Rolle. Demnach können Betriebsratsmitglieder nicht ordentlich gekündigt werden. Die Ausnahme: Der Betrieb oder die Betriebsabteilung wird stillgelegt (§ 15 Abs. 4 und 5 KSchG). Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn der Betriebsrat zustimmt oder das Arbeitsgericht dessen Zustimmung ersetzt (§ 103 Abs. 1 und 2 BetrVG).


Arbeitsrecht für Betriebsräte – Gemeinsam setzen wir die Rechte des Betriebsrats effektiv durch


Arbeitgeber und Betriebsräte sollten in der Regel vertrauensvoll zusammenarbeiten. Allerdings kommt es im betrieblichen Alltag zu Konfliktsituationen zwischen beiden Betriebsparteien, welche sich bei oft gegensätzlichen Interessen nicht vermeiden lassen. Arbeitsrecht für Betriebsräte bedeutet aber: Mitbestimmungsrechte effektiv durchzusetzen.


Als professioneller Rechtsbeistand bietet Advofidus Ihnen: 


  • einen hohen Grad an Spezialisierung
  • eine transparente Rechtsberatung 
  • individuell zugeschnittene Lösungsansätze


Arbeitsrecht für Betriebsräte - Erfolgreich als Verhandlungspartner


Bei der verantwortungsvollen Aufgabe, Arbeitsrecht für Betriebsräte umzusetzen, möchte ich Sie mit meiner persönlichen Expertise und einem Höchstmaß an Engagement unterstützen. Gemeinsam klären wir Ihre individualarbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen rund um die betriebliche Mitbestimmung und setzen die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll durch. 


Beratend und vertretend unterstütze ich den Betriebsrat und die Betriebsratsmitglieder:


  • außergerichtlich
  • als Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG
  • als Beraterin nach § 111 Satz 2 BetrVG
  • in gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht 
  • in der Einigungsstelle


Gerne können wir einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren. Als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht sorge ich dafür, dass die Rechte des Betriebsrats und seiner Betriebsratsmitglieder gewahrt und durchgesetzt werden. Sollten Sie noch Fragen zu dem Bereich Arbeitsrecht für Betriebsräte oder dem Portfolio von Advofidus haben, dann kontaktieren Sie mich gerne. Sie erwartet eine transparente Beratung auf Augenhöhe.



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