Kündigungsschutzklage Muster

 

Eine Kündigungsschutzklage ist das wichtigste Mittel, um sich gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung zu wehren. Damit das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung prüfen kann, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Um Arbeitnehmern eine erste Orientierung zu geben, stellen wir hier ein Muster für eine Kündigungsschutzklage bei einer ordentlichen Kündigung bereit.


Dieses Muster ersetzt jedoch keine individuelle anwaltliche Beratung, da jeder Fall eigene Besonderheiten aufweist.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung für den Gebrauch übernommen wird.

Wir beraten Sie gerne

Muster einer Kündigungsschutzklage


An das

[zuständiges Arbeitsgericht einsetzen]


Klage


des/der [Name, Anschrift Kläger/in]


gegen


[Name, Anschrift Beklagte/r – Arbeitgeber]


wegen ordentlicher Kündigung




Namens und in Vollmacht des Klägers/der Klägerin erhebe ich Klage und werde beantragen:


1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom [Datum] zum [Datum] aufgelöst wird/worden ist.


2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände aufgelöst ist, sondern über den [Datum] hinaus zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.


3. Der/die Beklagte wird verurteilt, den Kläger/die Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreits zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen als [Tätigkeitsbezeichnung] weiterzubeschäftigen.

 


Begründung:


Auf das Arbeitsverhältnis findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Die Beklagte/Der Beklagte beschäftigt mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer und das Arbeitsverhältnis des Klägers/der Klägerin besteht länger als sechs Monate.


Der Kläger/Die Klägerin ist seit dem [Datum] bei der/dem Beklagten als [Position] beschäftigt. Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt [Bruttomonatsgehalt] Euro. 


Beweis: Kopie des Arbeitsvertrages (Anlage K 1)



Der Kläger/Die Klägerin ist am [Datum] geboren, ledig/verheiratet/geschieden und für [Anzahl] Kinder unterhaltspflichtig.


Mit Schreiben vom [Datum], zugegangen am [Datum], hat die/der Beklagte das Arbeitsverhältnis zum [Datum] gekündigt.


Beweis: Kopie des Kündigungsschreibens (Anlage K 2)



Die Kündigung ist unwirksam. Sie ist sozial ungerechtfertigt (§ 1 KSchG). Es liegen weder Gründe in der Person, im Verhalten des Klägers/der Klägerin, noch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen, vor. Im Übrigen wird die ordnungsgemäße Durchführung der Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 KSchG gerügt. 


Im Betrieb der Beklagten/des Beklagten besteht ein Betriebsrat. Die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates wird mit Nichtwissen bestritten.


Der Klageantrag zu 2. beinhaltet eine selbständige allgemeine Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Zurzeit ist keine weitere als die angegriffene Kündigungserklärung bekannt, es besteht allerdings Gefahr, dass die Beklagte/der Beklagte im Verlauf des Prozesses weitere Kündigungen ausspricht.


Mit dem Antrag zu 3. macht der Kläger/die Klägerin den Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen geltend. Er steht dem Kläger/der Klägerin zu, wenn er/sie in erster Instanz obsiegt.



[Ort], [Datum]


[Unterschrift]



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Kündigungsschutzklage Muster: Erläuterungen und Hinweise

Das Muster gibt Arbeitnehmern eine erste Orientierung, wie eine Kündigungsschutzklage formal aufgebaut sein kann. Dennoch sollte immer bedacht werden, dass jede Kündigung individuelle Besonderheiten aufweist und ein Muster nicht alle rechtlichen Aspekte abdeckt. Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise, die dabei helfen, das Muster richtig einzuordnen.

Warum ein Muster allein nicht ausreicht

Ein Muster zeigt den typischen Aufbau einer Kündigungsschutzklage. Ob es jedoch im Einzelfall passt, hängt von vielen Faktoren ab: Betriebsgröße, Dauer der Beschäftigung, Kündigungsgrund, Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung). Deshalb ist es ratsam, das Muster nur als erste Orientierung zu verwenden und anschließend eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Welche Anträge sind üblich?

In den meisten Fällen enthält eine Kündigungsschutzklage:

  • den Antrag auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht enden wird
  • gegebenenfalls einen Antrag auf Weiterbeschäftigung
  • oft auch den Antrag auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses

Zusatzanträge – etwa zu Vergütungsansprüchen – können aufgenommen werden, müssen aber genau geprüft werden.

Welche Fristen gelten?

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage ist die dreiwöchige Klagefrist. Sie beginnt in dem Moment zu laufen, in dem dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugeht. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam – selbst wenn sie zum Beispiel wegen eines Formfehlers unwirksam war.

Gerade weil die Frist so kurz ist, sollten Betroffene sofort handeln und prüfen lassen, ob sie Klage erheben wollen. In unserem ausführlichen Ratgeber zur Frist für Kündigungsschutzklagen erfahren Sie, wie genau die Frist berechnet wird, welche Ausnahmen es gibt und welche Möglichkeiten bestehen, wenn die drei Wochen bereits verstrichen sind.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten eines Verfahrens richten sich nach dem Streitwert der Kündigungsschutzklage, der in Kündigungsschutzverfahren in der Regel am Vierteljahresentgelt bemessen wird ( § 42 GKG ). Damit beeinflusst der Streitwert sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten oft.

Typische Fehler vermeiden

Viele Arbeitnehmer übernehmen Muster unreflektiert und riskieren dadurch Fehler:

  • örtlich nicht zuständiges Arbeitsgericht angegeben
  • unvollständige Angaben zur Kündigung
  • fehlende Begründung
  • keine Beweismittel beigefügt

Fehler können dazu führen, die Kündigungsschutzklage und damit auch den Arbeitsplatz zu verlieren. Wer sichergehen will, sollte die Erfolgsaussichten einer Klage in jedem Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen und einreichen lassen.

Muster nutzen, aber individuell prüfen lassen

Ein Kündigungsschutzklage-Muster ist eine hilfreiche Orientierung, ersetzt aber keine professionelle Beratung und Prozessvertretung. Da jede Kündigung andere rechtliche Fallstricke mit sich bringt, sollten Arbeitnehmer unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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