Streitwert Kündigungsschutzklage – alles Wichtige im Überblick

 

Wer eine Kündigung erhält und sich mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht wehren möchte, stellt sich schnell die Frage nach den Kosten. Ein entscheidender Faktor dabei ist der Streitwert der Kündigungsschutzklage. Er bestimmt die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren und ist daher für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber von zentraler Bedeutung.

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Das Wichtigste zum Streitwert einer Kündigungsschutzklage – kurz gefasst

  • Grundregel: Der Streitwert entspricht in der Regel dem dreifachen Bruttomonatsgehalt (Vierteljahresentgelt).
  • Bei einer Kündigung in der Probezeit kann er niedriger ausfallen.
  • Zusatzanträge, mit denen ein Arbeitszeugnis oder die Weiterbeschäftigung begehrt wird, erhöhen den Streitwert.
  • Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten sich unmittelbar nach dem Streitwert.
  • In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten (§ 12a ArbGG).
  • Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherungen können das Risiko abfedern.
  • Nach Verfahrensabschluss teilt das Arbeitsgericht den Streitwert mit oder setzt ihn förmlich per Beschluss fest.

Was bedeutet „Streitwert“?

Der Streitwert gibt den wirtschaftlichen Wert des Rechtsstreits wieder. Im Fall einer Kündigungsschutzklage geht es zunächst nicht um eine konkrete Geldforderung, sondern um das Interesse am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.



Wie wird der Streitwert berechnet?

Die Berechnung des Streitwerts ist nicht willkürlich, sondern folgt aus § 42 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit. Dabei orientieren sich die Gerichte am wirtschaftlichen Wert des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer. Entscheidend sind vor allem das monatliche Bruttogehalt und gegebenenfalls zusätzliche Anträge im Verfahren.


Grundsatz: Vierteljahresentgelt

Die Gerichte setzen den Streitwert in Kündigungsschutzverfahren regelmäßig auf das dreifache Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers fest. Maßgeblich ist das zuletzt gezahlte regelmäßige Entgelt sowie feste Gehaltsbestandteile, anteilige Sonderzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) und geldwerte Vorteile.


Wann erhöht sich der Streitwert?

Neben dem Antrag auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, können weitere Anträge gestellt werden, die den Streitwert erhöhen.


  • Ein Antrag auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses wird regelmäßig mit einem Bruttomonatsgehalt bewertet.
  • Der Weiterbeschäftigungsantrag nach § 102 Abs. 5 BetrVG, also die Forderung, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiterbeschäftigt zu werden, führt in der Regel zu einem Zuschlag von einem Bruttomonatsgehalt.
  • Auch Zahlungsansprüche, wie beispielsweise offene Lohnforderungen oder Urlaubsabgeltung, werden in der entsprechenden Höhe voll addiert.


Wer zusätzlich gegen eine Abmahnung im Arbeitsrecht oder eine andere Personalmaßnahme vorgeht, muss mit einem höheren Streitwert rechnen.


Wann wird der Streitwert reduziert?

Eine Reduzierung des Streitwerts kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn ein Fortbestand des Arbeitsverhältnisses von weniger als drei Monaten geltend gemacht wird, wie etwa bei einer Kündigung:


  • in der Probezeit oder
  • eines befristeten Arbeitsverhältnisses.

Streitwert bei mehreren Kündigungen

Viele Arbeitgeber sprechen vorsorglich mehrere Kündigungen aus, beispielsweise eine fristlose und hilfsweise eine ordentliche Kündigung. Hier gilt: Der Streitwert richtet sich nach der Kündigung mit dem frühesten Beendigungstermin. Zusätzliche Kündigungen können den Streitwert erhöhen, beispielsweise wenn sich die Kündigungen auf unterschiedliche Lebenssachverhalte stützen.

Gerade bei fristlosen Kündigungen, die mit schwerwiegenden Vorwürfen verbunden sind, ist eine anwaltliche Prüfung besonders wichtig.

Streitwert und Zahlungsklagen

Wird neben der Kündigungsschutzklage zusätzlich die Zahlung von Vergütung verlangt, erhöht sich der Streitwert um den entsprechenden Betrag.
Eine Ausnahme gilt bei Verzugslohn: Dieser ist wirtschaftlich mit der Kündigungsschutzklage identisch und führt daher nicht zu einer zusätzlichen Erhöhung.

Kostenfolgen:
Gericht, Anwalt und Versicherung

Wer eine Kündigungsschutzklage einreicht, sollte die möglichen Kosten im Blick haben. Diese hängen unmittelbar vom Streitwert ab und können sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen: den Gerichtskosten und den Gebühren der Rechtsanwälte. Gegebenenfalls können die Kosten über eine bestehende Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe abgerechnet werden.


Gerichtskosten

Die Gerichtsgebühr orientiert sich am Streitwert der Kündigungsschutzklage. Je höher der Streitwert, desto höher fällt auch die Gebühr aus, die das Gericht erhebt. 

In arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz gibt es eine Besonderheit: Wird das Verfahren durch einen Vergleich beendet, werden die Gerichtskosten in der Regel nicht erhoben. Damit trägt der Arbeitnehmer bei einer einvernehmlichen Einigung häufig nur die eigenen Anwaltskosten.

Auch wenn dies das Kostenrisiko deutlich reduziert, sollten Betroffene bedenken, dass bei einem Urteil die vollen Gerichtskosten zu tragen sind.


Zudem gilt im Arbeitsrecht die Besonderheit, dass in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst zahlt – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt.


Anwaltsgebühren

Die Vergütung der Anwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auch hier steigt die Gebühr mit dem Streitwert, jedoch degressiv. Wichtig: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten, unabhängig vom Ausgang.


Prozesskostenhilfe und Rechtsschutz

Viele Arbeitnehmer können über Prozesskostenhilfe unterstützt werden, wenn sie die Kosten nicht selbst tragen können. Im Optimalfall besteht eine Rechtsschutzversicherung, von welcher die Kosten bei hinreichender Aussicht auf Erfolg übernommen werden.

Praxisbeispiele zur Streitwertberechnung

  • Eine Kündigung: Hier orientiert sich der Streitwert in der Regel am Vierteljahresentgelt, also am dreifachen Bruttomonatsgehalt.
  • Mehrere Kündigungen: Keine Streitwerterhöhung, solange sich nicht der Beendigungszeitpunkt ändert.
  • Erteilung und Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und Weiterbeschäftigungsantrag: Diese können den Streitwert um jeweils ein weiteres Monatsgehalt erhöhen.
  • Versetzung: Auch hier wird eine Monatsvergütung angesetzt. 

FAQ – Häufige Fragen zum Streitwert bei Kündigungsschutzklagen

Zählt eine Abfindung zum Streitwert?

Nein, Abfindungen sind Verhandlungssache und werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Nähere Infos im Ratgeber Kündigung Arbeitsvertrag.


Kann ich gegen die Streitwertfestsetzung vorgehen?

Ja, Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine Streitwertbeschwerde einlegen.


Glossar – wichtige Begriffe

  • Streitwert/Gegenstandswert/Verfahrenswert: Wert, nach dem Gerichts- und Anwaltskosten berechnet werden.
  • Kündigungsschutzklage: Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet worden ist.
  • Weiterbeschäftigungsantrag: Antrag, bis zur rechtskräftigen Entscheidung weiter beschäftigt zu werden.
  • Verzugslohn: Lohnansprüche bei einer unwirksamen Kündigung.
  • § 12a ArbGG: Jede Partei trägt in der ersten Instanz ihre eigenen Anwaltskosten.


Streitwert rechtzeitig prüfen lassen

Der Streitwert ist mehr als eine formale Größe – er bestimmt die Kosten eines Verfahrens und beeinflusst die Strategie. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sollten deshalb schon vor Einreichung einer Klage eine fachkundige Einschätzung einholen. Gerade wenn es um eine Kündigungsschutzklage geht, ist anwaltliche Unterstützung entscheidend.


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