Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht enthält eine Vielzahl von Rechten und Verpflichtungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und setzt somit die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit beider Parteien. Es dient vor allem dazu, Arbeitnehmer zu schützen. Insbesondere bei drohenden oder bestehenden Konfliktsituationen kann das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer eine günstige Verhandlungsposition schaffen. 


Ein Arbeitsalltag verläuft nicht immer problemlos, weshalb es wichtig ist, sich frühzeitig über die eigenen Rechte als Arbeitnehmer zu informieren. Im Zuge streitiger Auseinandersetzungen stehe ich Ihnen als Anwältin mit
fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht zur Seite. Gemeinsam finden wir auch für Ihre Situation eine individuelle und passende Lösung.

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Wer zählt im Arbeitsrecht als Arbeitnehmer?

Arbeitsrechtlich gilt als Arbeitnehmer jede Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrags oder sonstigen privatrechtlichen Vertrages unselbstständige und fremdbestimmte Arbeit für einen Arbeitgeber leistet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung, eine befristete oder unbefristete Beschäftigung oder eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) handelt. 


Die arbeitsrechtliche Einstufung als Arbeitnehmer hat Auswirkungen auf:

  • Arbeitsbedingungen
  • Arbeitsschutz
  • Kündigungsschutz 
  • Andere arbeitsrechtliche Aspekte


Hinweis:
Selbständige oder freie Mitarbeiter, welche ihre Arbeit ohne Weisungen des Arbeitgebers eigenverantwortlich erbringen, gelten arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Person, die eigentlich als Selbständige oder auf Basis eines Werkvertrages tätig ist, aufgrund ihrer tatsächlichen Arbeitsbedingungen als Arbeitnehmer eingestuft werden kann. Beispielsweise, wenn sie einem festen Arbeitsplan folgt und in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers eingebunden ist. In solchen Fällen kann die arbeitsrechtliche Einstufung als Arbeitnehmer auch gerichtlich durchgesetzt werden.


Was wird im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer geregelt?


Das Arbeitsrecht enthält umfangreiche Regelungen zu Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis. Im Vordergrund dabei steht der Arbeitnehmerschutz, da Arbeitnehmer wirtschaftlich von ihrem Arbeitgeber abhängig sind und sich in einer ungünstigen Verhandlungsposition befinden. Im Streitfall ist es von Bedeutung, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht an seiner Seite zu haben. Denn eine passende Strategie erhöht Ihre Erfolgschancen und kann langwierige Gerichtsprozesse vermeiden.


Ein Spezialist behält für Sie den Überblick, da das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer unübersichtlich und kompliziert sein kann. Es gelten eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und andere verbindliche Bestimmungen.


Wichtige Themen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer sind beispielsweise:


  • Arbeitszeit
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Urlaub
  • Befristetes Arbeitsverhältnis


Arbeitszeit und Überstunden im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer


Das Arbeitsrecht macht deutliche Vorgaben bezüglich der Arbeitszeit und etwaiger Überstunden. Die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden darf nicht überschritten werden. In Ausnahmen darf die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Ein zeitnaher Ausgleich muss dabei allerdings berücksichtigt werden. 


Überstunden
sind im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer deshalb begrenzt, damit die werktägliche Arbeitszeit nicht überschritten wird. Überstunden dürfen vom Arbeitgeber nur dann angeordnet werden, wenn eine ausdrückliche Regelung existiert oder ein Notfall eingetreten ist. 


Ruhepausen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer


Die Pausen werden im Arbeitsrecht durch das Arbeitszeitgesetz klar geregelt. Damit der Arbeitnehmer sich von körperlichen und psychischen Anstrengungen ausreichend erholen kann, hat er ein Recht auf die Unterbrechung der Arbeit. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden müssen mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden. Ab einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden stehen Arbeitnehmern 45 Minuten Pause zu. Die Ruhepausen können dabei auch in Zeitabschnitte von 15 Minuten aufgeteilt werden. 


Arbeitsrecht für Arbeitnehmer bei Kündigung - Die Kündigungsschutzklage


Das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer wird im Falle einer ordentlichen Kündigung durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gewahrt. Es enthält klare Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung. Wenn das Arbeitsverhältnis unter den Kündigungsschutz fällt, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Liegt kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor, kann der Arbeitgeber nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen kündigen. 


Bei ordentlichen Kündigungen ist daher zu unterscheiden:


  • eine betriebsbedingte Kündigung
  • eine personenbedingte Kündigung
  • eine verhaltensbedingte Kündigung


Neben den übrigen Formalien muss auch die entsprechende
Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese ist individuell im Arbeitsvertrag geregelt.


Arbeitsrecht für Arbeitnehmer: Das Arbeitszeugnis


Das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer sieht bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis vor. Das qualifizierte Zeugnis umfasst neben den Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit auch Angaben zum Verhalten und der Leistung des Arbeitnehmers während des Arbeitsverhältnisses. Damit die Jobsuche und der Wiedereinstieg des Arbeitnehmers nicht erschwert werden, muss das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert und vollständig sein sowie der Wahrheit entsprechen. 


Entgeltfortzahlung bei Krankheit im Arbeitsrecht


Im Falle einer Krankheit muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit so schnell, wie es dem Arbeitnehmer möglich ist, mitgeteilt werden. Spätestens am vierten Tag der Erkrankung wird ein ärztliches Attest benötigt. Der Arbeitgeber kann allerdings auch früher eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Die Anzeige- und Nachweispflicht sichert dem Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. 


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Ganz gleich, ob sich Ihre Konflikte auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses, Gehalt, Urlaubsansprüche oder Belästigung am Arbeitsplatz beziehen. Mit viel Engagement und Passion für meinen Beruf berücksichtige ich Ihre persönlichen Wünsche und Ziele. Mit Ihren Interessen im Blick setze ich Arbeitsrecht für Arbeitnehmer wirkungsvoll durch. 


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